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So funktioniert die Vermittlung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anbieter und Leistung

Anfragewerk24 nimmt Anfragen zu Baustoffen entgegen und sucht passende Angebote bei Fachhändlern. Anfragewerk24 verkauft die Baustoffe nicht selbst. Ein Kaufvertrag über Baustoffe kommt ausschließlich zwischen dem Anfragenden und dem jeweiligen Händler zustande.

2. Unverbindliche Anfrage

Das Einreichen eines vorhandenen Angebots ist unverbindlich und löst noch keine Provisionspflicht aus. Anfragewerk24 kann eine Anfrage ablehnen, wenn ein sinnvoller Vergleich nicht möglich ist. Ein bestimmtes Angebot oder eine bestimmte Ersparnis wird nicht zugesagt.

3. Kostenpflichtige Vermittlung

Ein Händlerangebot zeigen wir zunächst ohne Händlername und Kontaktdaten, soweit dies möglich ist. Vor der Weitergabe der Händlerdaten erhältst du die konkreten Angebots- und Vergleichspreise, den Betrag eines anrechenbaren Vorschusses, die Bedingungen für Korrektur und Erstattung sowie die erforderlichen Verbraucherinformationen und gegebenenfalls eine Widerrufsbelehrung. Erst wenn du die individuelle Provisionsvereinbarung ausdrücklich bestätigst und den Vorschuss bezahlt hast, stellen wir den Kontakt zum Händler her. Der Baustoffkauf erfolgt anschließend direkt mit dem Händler.

4. Berechnung der Provision

Die Provision beträgt 10 % der tatsächlich erzielten Ersparnis. Maßgeblich ist die positive Differenz zwischen dem vom Anfragenden eingereichten Vergleichsangebot und dem tatsächlich vereinbarten Kaufpreis des durch Anfragewerk24 vermittelten Angebots. Verglichen werden dieselbe Menge und vergleichbare Produkte sowie dieselben Leistungen einschließlich Lieferkosten. Bei Verbrauchern werden die jeweiligen Endpreise einschließlich Umsatzsteuer verglichen. Ist ein Alternativprodukt oder der Leistungsumfang nicht hinreichend vergleichbar, wird die Vergleichsgrundlage vor einer Provisionsvereinbarung ausdrücklich vereinbart. Ohne positive Ersparnis entsteht keine Provision.

5. Entstehung und Fälligkeit

Die Provision entsteht nur, wenn aufgrund der Vermittlung ein Kaufvertrag mit dem vorgeschlagenen Händler geschlossen wird und gegenüber der vereinbarten Vergleichsgrundlage eine Ersparnis erzielt wird. Der vor der Kontaktfreigabe vereinbarte Betrag ist ein Vorschuss auf diese Provision, keine endgültige Vergütung für die bloße Offenlegung der Händlerdaten. Nach dem Kauf gleichen wir die tatsächlichen Mengen, Leistungen und Preise ab. Bei geringerer Ersparnis erstatten wir die Differenz; bei höherer Ersparnis fordern wir einen Mehrbetrag nur aufgrund einer zuvor ausdrücklich vereinbarten Berechnungsregel. Kommt kein Kauf zustande, erstatten wir den Vorschuss vollständig. Die Provision ist im gegenüber Verbrauchern genannten Betrag einschließlich etwaiger Umsatzsteuer zu verstehen.

6. Händlerangebote

Angebote müssen hinsichtlich Produkt, Menge, Lieferung und Gültigkeit geprüft werden. Die Anonymisierung darf keine Angaben verändern, die für die Kaufentscheidung wesentlich sind. Preise, Verfügbarkeit, Liefertermine und Beschaffenheit der Baustoffe ergeben sich aus dem Angebot und den Vereinbarungen mit dem jeweiligen Händler. Anfragewerk24 gibt keine eigenständige Garantie für diese Angaben oder die Leistung des Händlers. Gesetzliche Ansprüche gegen Anfragewerk24 bleiben unberührt.

7. Gesetzliche Rechte

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte, soweit sie im Einzelfall bestehen. Die hierzu erforderlichen Informationen werden vor dem Abschluss einer kostenpflichtigen Provisionsvereinbarung bereitgestellt. Gesetzliche Haftungsansprüche werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt.

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